Prüfungsfrage aus dem Handlungsbereich 2 der Personalfachkaufleute

Ausgangssituation

Sie sind Personalreferent bei einem Landmaschinenhersteller, der Kugel GmbH. In der Verwaltung in Delmenhorst sind 25 Mitarbeiter beschäftigt, dazu arbeiten 8 Mitarbeiter im Vertrieb. In den weiteren Bereichen „Kantine“ und „IT-Service“ arbeiten 8 weitere Mitarbeiter. Ein Betriebsrat besteht nicht.

Aufgabenstellung

Die Geschäftsführer der Kugel GmbH sind eher konservativ eingestellt und sehen die Arbeit eines Betriebsrates als unnötig und geschäftsschädigend an. Ein Teil der Arbeitnehmer empfindet die Arbeitsbedingungen bei der der Kugel GmbH als schlecht und wollen daher einen Betriebsrat gründen. Um ihr Vorhaben von vorneherein zu bekräftigen, beschließen sie spontan, die Arbeit niederzulegen. Die Arbeitnehmer sind der Auffassung, durch den Streik eine Betriebsratswahl durchsetzen zu können.

a) Erläutern Sie, ob der Streik rechtmäßig war. Gehen Sie dabei auf zwei Aspekte ein.

b) Der Arbeitgeber beschließt, die Arbeitnehmer, die an der Arbeitsniederlegung teilgenommen haben, abzumahnen. Erklären Sie drei Punkte, die eine rechtmäßige Abmahnung beinhalten muss.

c) Erläutern Sie unter Nennung der einschlägigen rechtlichen Grundlage, wie die Arbeitnehmer eine Betriebsratswahl vorliegend ordnungsgemäß in Gang setzen könnten.