AUS- UND WB-PÄDAGOGEN

Gehen Sie auf Nummer sicher in Ihrer mündlichen Prüfung!

Im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“ gilt es eine Projektarbeit zu erstellen. In dieser Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld dargestellt, beurteilt und gelöst werden.

Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Später sollen die Ergebnisse der Projektarbeit in einer Präsentation dargestellt und pädagogisch begründet werden.

Im Fachgespräch sollen anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen geprüft werden. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

Andreas Schüler | Geprüfter Berufspädagoge (IHK) | IHK-Prüfer & IHK Dozent

Aufstiegsfortbildung: Geprüfte/-r Aus- und Weiterbildungspädagogin/e (IHK)

  • Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung

    Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen,

    didaktische und pädagogische einschließlich methodische Gestaltung von Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen

    und unterschiedlicher jugendlicher und erwachsener Zielgruppen,

    Lernbegleitung in und außerhalb von Arbeitsprozessen; Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten.

    Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung

    Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogische Methoden zur Erkennung und Behandlung von Problemen und Benachteiligungen im Lernen oder in der Persönlichkeitsentwicklung,

    Erkennen und Behandeln von Lernproblemen und -benachteiligungen,

    Erkennen und Behandeln von Entwicklungsproblemen und -benachteiligungen,

    mit Lernenden angemessen und gewaltfrei kommunizieren, Feedback geben, Konflikte deeskalieren, Konfliktgespräche führen,

    Zusammenarbeit mit sozialpsychologischen, Erziehungsberatungs-und pädagogischen Fachdiensten.

    Medienauswahl und -einsatz

    Anwenden von Lehrmedien,

    Anwenden von Lernmedien,

    Lehr- und Lernhilfen erstellen und anpassen; Mediendidaktik,

    pädagogische und didaktische Grundsätze sowie technische Möglichkeiten der Medienentwicklung.

    Lern- und Entwicklungsberatung

    Lernberatung in Bildungsprozessen, insbesondere bei Lernkrisen; Abbruchprophylaxe,

    Lerntherapien und Kooperation mit lerntherapeutischen Dienstleistungen,

    Umgang mit disziplinarischen Problemen,

    Bildungs- und Entwicklungsberatung für die berufsbiografische Lebensgestaltung und in betrieblichen Veränderungsprozessen.

  • Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse

    Kundenorientierte Feststellung von betrieblichem Lern- und Qualifikationsbedarf,

    betriebliche Ausbildungspläne, betriebliche Zusatzqualifikationen sowie Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln

    Lernprozesse und Lernsituationen unter Berücksichtigung kundenbezogener Anforderungen planen und modernisieren,

    Lernbausteine, Lernunterlagen und Lernsequenzen bedarfsorientiert entwickeln,

    unterschiedliche Lernorte koordinieren, Ausbildungsverbünde und Serviceausbildungen organisieren.

    Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden

    Eignungsanforderungen an Bildungsmaßnahmen feststellen,

    Jugendliche für berufliche Bildungswege und Qualifikationsangebote interessieren und gewinnen,

    die Eignung von Bewerbern diagnostizieren.

    Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung

    Auswählen und Einsetzen von Methoden zur Bewertung von Lernleistungen und zur Qualifikationsfeststellung,

    Entwickeln von schriftlichen und mündlichen Lernzielkontrollen sowie Prüfungsaufgaben unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und -methoden,

    Gestalten von Prüfungssituationen unter psychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten,Bewerten von Lern- und Prüfungsleistungen.

    Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung

    Entwicklung von Konzepten für den Einsatz von Fachkräften in Lernbegleitaufgaben; Lehrziele für Lernstationen analysieren und bestimmen,

    Auswahl, Eignung und Einsatz von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben,

    berufspädagogische Anleitung von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben,

    berufspädagogische Beratung bei Problemfällen.

    Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen

    qualitätssichernde und -verbessernde Methoden, Bildungscontrolling, Qualitätsstandards,

    Bewertung beruflicher Bildungsprozesse hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale,

    Qualitätsmanagement von Bildungsprozessen.

  • Projektarbeit

    In der Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld dargestellt, beurteilt und gelöst werden.

    Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.

    Präsentation und Fachgespräch

    In In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und pädagogisch begründet werden.

    Im Fachgespräch sollen anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen geprüft werden. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann.

    Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

Durchführung der Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“

Die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ ist anhand einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchzuführen. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.

Die mündliche Prüfungsleistung wird durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Thema erbracht. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt dafür einen aus zwei zur Wahl gestellten Fällen aus. Die Prüfungsdauer beträgt für jeden Prüfungsteilnehmer und für jede Prüfungsteilnehmerin mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten. Es ist eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten zu gewähren. Durch das Fachgespräch soll nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen moderiert, geführt und kommuniziert werden kann.

Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“

Die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird auf Grund einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.

Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“

Mit der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“ kann erst nach Bestehen der vorherigen beiden Prüfungsteile begonnen werden; es soll jedoch nicht später als ein Jahr danach begonnen werden.

Projektarbeit: In der Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.

Präsentation und Fachgespräch: In In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und pädagogisch begründet werden. Im Fachgespräch sollen anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen geprüft werden. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

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