BERUFSPÄDAGOGEN

Gehen Sie auf Nummer sicher in Ihrer mündlichen Prüfung!

Im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“ soll in einer Projektarbeit eine komplexe berufspädagogische Problemstellung in einer speziellen berufspädagogischen Funktion dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Später sollen die Ergebnisse der Projektarbeit in einer Präsentation dargestellt und pädagogisch begründet werden.

Im Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen geprüft. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Präsentation und Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Projektarbeit mindestens als ausreichende Leistung bewertet wurde.

Andreas Schüler | Geprüfter Berufspädagoge (IHK) | IHK-Prüfer & IHK Dozent

Aufstiegsfortbildung: Geprüfte/-r Berufspädagogin/e (IHK)

  • Lernprozesse und Lernbegleitung

    Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen,

    didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen im Rahmen der Entwicklung von Lernzielen und -inhalten sowie der Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen,

    methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen unter Einschluss neuester Verfahren, Medien und Technologien.

    Planungsprozesse

    Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation in Bezug auf die Qualifikationserfordernisse der Zielgruppe sowie Analyse  bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen,

    Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf,

    Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung,

    Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden,

    Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen,

    Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und -maßnahmen,

    Planung der Organisation der Lernorte und Lernmedien.

    Managementprozesse

    strategisches Management von Bildungsbereichen,

    strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing,

    Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen,

    Qualitätsmanagement,

    Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung,

    Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze,

    Kooperationsmanagement,

    Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln.

  • Berufsausbildung

    Planen einer Berufsausbildung in einem ausgewählten öffentlich-rechtlich anerkannten Ausbildungsberuf unter Berücksichtigung geschäftsprozessorientierter und arbeitsprozessintegrierter Ausbildung,

    Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung,

    Lernbegleitung von Auszubildenden, im besonderen von denen, die zusätzlicher lernpsychologischer, jugend- und sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen, auch unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte,

    Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden sowie Beratung von Unternehmen,

    Prüfen und Prüfungsgestaltung, einschließlich Gestaltung von Prüfungsaufgaben nach geltendem Prüfungsrecht und unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und -methoden,

    Führen und Qualifizieren ausbildender Fachkräfte,

    Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung.

    Weiterbildung

    Innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf, Produktmanagement,

    Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen, Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten,

    Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen,

    Prüfen und Prüfungsgestaltung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Fortbildungsregelungen, einschließlich Gestaltung von Prüfungsaufgaben nach geltendem Prüfungsrecht und unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und -methoden,

    Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen in und außerhalb von Arbeitsprozessen, einschließlich der Berücksichtigung geltenden Rechts,

    Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbildner,

    Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung.

    Personalentwicklung und -beratung

    Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikationsanalyse und von Qualifizierungsprogrammen,

    Berücksichtigung des Zusammenhangs von Personalentwicklung und Organisationsentwicklung,

    Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen,

    Mitgestaltung beruflicher Entwicklungspfade, Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme,

    Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennen und Fördern von Mitarbeiterpotenzialen,

    Beratung von Führungskräften.

  • Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch aus berufs- und betriebspädagogische Funktionen

    Lehrende Funktionen wie Rehabilitationspädagogik, IT-Lernprozessbegleitung, Teletutoring,

    entwickelnde oder planende Funktionen wie Entwicklung von Bildungsprodukten, Medienentwicklung, Innovations- und Förderprojektmanagement in der beruflichen Bildung, Bildungsprogrammentwicklung, Prüfungsaufgabenerstellung,

    Management- und Führungsfunktionen wie Ausbildungsleitung, Führung von Bildungsunternehmen oder- bereichen, Qualifizierung von Bildungspersonal, Bildungscontrolling, Personalentwicklungsprojekte,

    beratende Funktionen wie Ausbildungsberatung, Weiterbildungsberatung, Telecoaching, Bildungscoaching,

    prüfende, zertifizierende Funktionen wie Prüfertätigkeiten.

Durchführung der Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“

Es ist schriftlich anhand jeweils einer Situationsaufgabe je Handlungsbereich (Lernprozesse und Lernbegleitung, Planungsprozesse, Managementprozesse) zu prüfen. Die Prüfung dauert je Handlungsbereich mindestens 150 Minuten, höchstens 180 Minuten und insgesamt nicht mehr als 500 Minuten.

Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“

Es ist schriftlich anhand jeweils einer Situationsaufgabe je Handlungsbereich (Berufsausbildung, Weiterbildung, Personalentwicklung und -beratung) zu prüfen. Die Prüfung dauert je Handlungsbereich mindestens 150 Minuten, höchstens 180 Minuten und insgesamt nicht mehr als 500 Minuten.

 Die mündliche Prüfung erfolgt durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Handlungsbereich (Berufsausbildung, Weiterbildung, Personalentwicklung und -beratung). Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt dafür einen aus zwei vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Fällen aus. Die Prüfungsdauer beträgt für jeden Prüfungsteilnehmer und für jede Prüfungsteilnehmerin in der Regel mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten. Es ist eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten zu gewähren. Durch das Fachgespräch soll nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen moderiert, geführt und kommuniziert werden kann.

Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“

Projektarbeit: In einer Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung in einer speziellen berufspädagogischen Funktion dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin schlägt dem Prüfungsausschuss ein Projektthema vor. Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über die Annahme des Themas der Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.

Präsentation und Fachgespräch: In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und pädagogisch begründet werden. Im Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen geprüft. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Präsentation und Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Projektarbeit mindestens als ausreichende Leistung bewertet wurde.

Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!