PERSONALFACHKAUFLEUTE

Gehen Sie auf Nummer sicher in Ihrer mündlichen Prüfung!

In der mündlichen Prüfung geht es um einen betrieblichen Beratungsauftrag, in dem der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert.

Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seine/ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. In der verbleibenden Zeit führt der Prüfungsausschuss das Fachgespräch durch.

Andreas Schüler | Geprüfter Berufspädagoge (IHK) | IHK-Prüfer & IHK Dozent

Aufstiegsfortbildung: Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK) in vier Handlungsfelder

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden,

    Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten,

    Prozesse im Personalwesen gestalten,

    Projekte planen und durchführen,

    Informationstechnologie im Personalbereich nutzen,

    Beraten und Fachgespräche führen,

    Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen,

    Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden.

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden,

    Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen,

    Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen,

    Sozialversicherungsrecht anwenden,

    Sozialleistungen des Betriebes gestalten,

    Personalbeschaffung durchführen,

    Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten.

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen,

    Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten,

    Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln,

    Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen,

    Personalcontrolling gestalten und umsetzen.

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern,

    Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen,

    Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen,

    Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen,

    Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten,

    Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen.

Zur Prüfung zum/zur Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau kann zugelassen werden, wer:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren und mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis nachweist oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist oder

  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis nachweist oder

  4. keinen der vorbenannten Abschlüsse hat aber dafür mindestens fünf Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen kann.

  5. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zu erbringen.

Durchführung der schriftlichen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Vier schriftliche Prüfungsteile

Die Dauer der schriftlichen Prüfung des ersten Handlungsbereichs „Personalarbeit organisieren und durchführen“ soll mindestens 100 Minuten und höchstens 120 Minuten betragen.

Die Dauer der schriftlichen Prüfung des zweiten Handlungsbereichs „Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen“ beträgt ca. 140 Minuten bis höchstens 160 Minuten.

Die Dauer der schriftlichen Prüfung des dritten Handlungsbereichs „Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen“ beträgt ca. 140 Minuten bis höchstens 160 Minuten.

Die Dauer der schriftlichen Prüfung des vierten Handlungsbereichs „Personal- und Organisationsentwicklung steuern“ beträgt ca. 140 Minuten bis höchstens 160 Minuten.

Die Gesamtbearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung der Handlungsbereiche zwei bis vier soll mindestens 420 Minuten betragen.

Betrieblicher Beratungsauftrag und situationsbezogenes Fachgespräch

Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigt werden sollen. 

Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seine/ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch.

Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!